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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1970 - IV ZR 105/69   

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https://dejure.org/1970,1155
BGH, 22.04.1970 - IV ZR 105/69 (https://dejure.org/1970,1155)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1970 - IV ZR 105/69 (https://dejure.org/1970,1155)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1970 - IV ZR 105/69 (https://dejure.org/1970,1155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Kausalität für den Verkehrsunfall - Ursächlichkeit für den Unfall - Aufklärungspflicht - Unfallflucht - Verkehrsunfallflucht - Bedingter Vorsatz

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 V
    Rechtsfolgen der vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Versicherungsnehmer

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 613
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 155/00

    Fahrzeugvollversicherung; Leistungsfreiheit ; Aufklärungspflicht;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Aufklärungspflicht, die objektiv mit dem Versicherungsfall, also einem Unfall mit Fremdschaden, entsteht, auch grob fahrlässig dadurch verletzt werden, dass der Versicherungsnehmer, obwohl er Anhaltspunkte für einen Unfall mit Fremdschaden hat, sich nicht darüber vergewissert, sondern ohne nähere Nachforschungen die Unfallstelle verlässt (BGH VersR 70, 241; 70, 613; 70, 732; Stiefel-Hofmann, 17. Aufl., AKB, § 7 Rn. 79).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 122/71

    Versicherungsschutz für die Folgen eines Verkehrsunfalls - Verlassen der

    Der erkennende Senat hat die Beweislastregelung des § 7 V AKB nicht anerkannt, soweit es um die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem eingetretenen Versicherungsfall geht (BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] = VersR 1969, 694; BGH VersR 1970, 613 und 732).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 12 U 94/91

    Aufklärungsobliegenheit bei Leasingfahrzeugunfall ohne Drittbeteiligung

    Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand der Unfallflucht ( § 142 StGB ), wobei für den subjektiven Tatbestand bedingter Vorsatz ausreichend ist (BGH VersR 1970, 613).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69

    Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens -

    Dort ist die Beweislastregelung des § 7 V AKB lediglich insoweit nicht anerkannt worden, als es um die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem eingetretenen Versicherungsfall geht (vgl. auch BGH VersR 1970, 613 und 732).
  • BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71

    Verwirkung eines Versicherungsanspruchs - Obliegenheit des Fahrers, ein

    Der erkennende Senat hat die Beweislastregelung des § 7 V AKB nur insoweit nicht anerkannt, als es um die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem eingetretenen Versicherungsfall geht (BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] = VersR 1969, 694; BGH VersR 1970, 613 und 732).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1970 - IV ZR 1058/68   

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https://dejure.org/1970,2724
BGH, 13.05.1970 - IV ZR 1058/68 (https://dejure.org/1970,2724)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1970 - IV ZR 1058/68 (https://dejure.org/1970,2724)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1970 - IV ZR 1058/68 (https://dejure.org/1970,2724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 613
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers bei Entwendung einer Goldmünze aus

    Im Gegensatz zum Repräsentanten braucht ein Wissensvertreter nicht in einem Geschäftsbereich von einiger Bedeutung eingesetzt sein, sondern kann überall im Betrieb oder der Organisation des Versicherungsnehmers tätig werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1970 - IV ZR 1058/68 - VersR 1970, 613, IV., zitiert nach juris).
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